23. September 2010 · 13:39

Wieder einmal rügt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland. Spiegel online schreibt:
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in vier Fällen die Sicherungsverwahrung in Deutschland gerügt. Diese Maßnahme sei ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschenrechtskonvention, hieß es in dem Urteil am Donnerstag in Straßburg. Der Gerichtshof stellte zudem fest, dass das sogenannte Rückwirkungsverbot – „keine STrafe ohne Gesetz“ – nicht eingehalten worden sei.“
Doch was steckt hinter dieser eigenartigen Gerichtsinstanz, die sich immer wieder mit den mächtigsten Institutionen und Staaten anlegt, was hält sie am laufen, auf welcher Grundlage operiert sie? Der Rechtshistoriker Uwe Wesel schreibt in seinem Kapitel in „Mekkas der Moderne“ über „das Jüngste Gericht“:
„Drei gläserne Türme scheinen sich ineinander zu schieben, sie überlagern und durchkreuzen sich. Wie eine Kunsthalle oder ein Theater beschwören sie Flexibilität und Offenheit, aber auch Erhabenheit und Erbauung. Wenn das universelle Menschenrecht einen Sitz hätte, dann vielleicht noch am ehesten hier, direkt am Wasser im Europaviertel.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, kurz: EGMR, in Straßburg ist kein Justizpalast der alten Schule, wie etwa der IGH, der Internationale Gerichtshof im „Friedenspalast“ in Den Haag. Keine trutzige Burg des Rechts, das mit steinerner Einschüchterungsarchitektur seine Souveränität unterstreicht. Der EGMR in Straßburg will offensichtlich anders sein, weltoffen, modern und seine Richtersprüche eher Vorbild und Lockung, weniger Strafe und Drohung. Tagsüber spiegelt die Glasfassade den hohen Himmel wieder, bei Sonnenuntergang zeigt sie bisweilen romantische Rottöne. Dies soll ein Ort der Klärung sein, der Hoffnung, der Aufklärung. Hier wird eine höhere Gerechtigkeit verkündet als die der Staaten: Naturrecht, Menschenrechte.
Weil der EGMR anders sein will, schmückt er sich nicht mit der üblichen Heraldik: Keine Justitia, keine Waage, kein Buch. Als Logo dient ihm stattdessen eine Abbildung des Gebäudes selbst. Stolz trägt es seine architektonische Modernität vor sich her – sozusagen das jüngste Gericht.

Der Verhandlungssaal, im mittleren der drei runden Glas-Silos, ist noch erstaunlicher als die Fassade: Hier sitzen die Vertreter von Anklage und Verteidigung, und dazu das riesige Gremium von Richtern: Fünfzig Sitze an einem endlos langen gerundeten Tisch, jeweils einer für jedes Land, das die Menschenrechtskonvention des Europarates unterzeichnet hat. Das jüngste Gericht sieht innen weniger wie ein Gericht aus, sondern eher wie der Tagungssaal des Europarates, der auf der anderen Seite des Kanals liegt. Der EMGR ist der juristische und moralische Arm des Europarates: Gerichtsstand, Weiterlesen →
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